Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr am 28.06.2017 eine Auftragseingangsbestätigung von meinem Stromanbieter bekommen.

Dort steht, neben den normalen Daten sowie den Beginn der Lieferung, folgendes:

[...] Wir haben bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber den 15.07.2017 als Lieferbeginn angefragt.[...]

Danach folgte die Vertragsbestätigung am 12.07.2017

[...] bestätigen Ihnen gern, dass damit zwischen Ihnen und der [...] ein Stromliefervertrag zu Stande gekommen ist.[...].

So nun steht in den AGB's folgendes:

[...] Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten kommt zustande, sobald der Lieferant das Angebot des Kunden bestätigt und den Beginn der Belieferung mitteilt [...]. Voraussetzung für das Zustandekommen des Stromliefervertrages und den Beginn der Belieferung ist, [...] sowie die Bestätigung des Netznutzungsbeginnes des Netzbetreibers vorliegen hat. [...]

Nach meinem Verständnis ist der Beginn also = Vertragsbestätigung und NICHT = der Auftragseingangsbestätigung, sehe ich das richtig?

LG