In der Mietwohnung meiner Tochter gibt es in der Küche nur ein Kaltwasserventil. Ist es nun Sache der Mieter oder des Vermieters, dort eine Warmwassergerät wie z. B. einen Boiler oder einen Durchlauferhitzer anzubringen. Die Waschmaschine muss ebenfalls an diesen Anschluss. Müssen die Mieter auch die Verteiler selbst bezahlen? Wer kann mir da weiterhelfen?