Hallo,

ich möchte den Ag wechseln und habe bereits einen neuen Arbeitsvertag unterzeichnet. Dummerweise habe ich vergessen das meine Kündigungsfrist vor einiger Zeit von 4 Wochen auf drei Monate geändert wurde. Seeehr dumm von mir. Nun besteht mein alter AG partout auf der einhaltung der Kündigungsfrist und mein neuer AG auf der Einhaltung des vertraglichen Arbeitsantritts.

Meine Überlegung war nun: Wenn ich alle Überstunden und restlichen Urlaubsansprüche bei meinen alten AG geltend mache muß ich in dem Monat in dem sich die Arbeitsverträge überschneidenden noch 11 Tage arbeiten. Wenn ich diese auf die Wochenenden legen würde, blieben noch zwei Tage in denen ich dem neuen AG nicht zur Verfügung stehen würde und in die Minusstunden gehen müsste.

Nun meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? 30 Tage ohne freien Tag zu arbeiten?

LG