Guten Tag,

Ich habe vor mich nach demnächst bei der Polizei zu bewerben. Ich bin nicht Vorbestraft, also habe keinen Eintrag im Führungszeugnis, jedoch wurde ich in meiner Jugend einmal beim besprühen einer Wand erwischt. Habe die Tat vor Gericht gestand und darum wurde mir nur eine Erziehungsmaßnahme von 30 Stunden Gemeinnützige Arbeit erteilt. Nun meine Frage: Auf der Offiziellen Seite der Bundespolizei steht unter den Voraussetzungen man soll "Gerichtlich nicht bestraft" sein. Bin ich noch in der Lage die Polizeiausbildung anzutreten?