Mein Sohn hat im letzten Jahr Bafög bekommen. Zugrundegelegt werden sollte das Jahr 2014. Daraufhin habe ich einen Aktualisierungsantrag gestellt. Das heisst ja, dass Bafög unter Vorbehalt gezahlt wird aufgrund meiner voraussichtlichen Einnahmen für 2016. Nach langer Krankheit habe ich dann aber Ende letzten Jahres gekündigt und eine Abfindung bekommen. Ich habe also fast ausschließlich Krankengeld und diese Abfindung im Jahr 2016 erhalten. Nun stellt mein Sohn für das kommende Semester erneut einen Bafögantrag und ich muss mein Gehalt angeben. Allerdings für das vorletzte Jahr, also 2015. Nun muss ich ja aber eigentlich doch diese Abfindung im Jahr 2016 als Änderung meines Einkommens angeben richtig? Können ihm jetzt Nachteile entstehen, weil ich es nicht gleich Ende letzten Jahres gemeldet habe? Und inwiefern wird diese Abfindung auf Bafög angerechnet? Muss er ggf. Bafög aufgrund meiner Abfindung zurück zahlen? Das könnten wir uns nämlich nicht leisten.... Seit Januar dieses Jahres erhalte ich nur noch ALG I. Sollte ich jetzt vielleicht 2015 und die Abfindung 2016 sowie erneut einen Aktualisierungsantrag wegen des ALG1-Bezuges ab 01.01.17 einreichen oder einfach nur die geforderten Angaben für 2015? Schreiben die mich irgendwann an wegen des Lohnsteuerbescheides für 2016, weil Bafög für dieses Jahr unter Vorbehalt gezahlt wurde?

Ich bitte um Hilfe, wie wir das jetzt am besten und ohne Nachteile machen können.