Hat man ein recht nach Kündigung der Mietwohnung , das Mietverhältnis bei Bedarf noch um 1 Monat zu verlängern? Ich frage deshalb,, wir Bauen z.Z. nun kann man noch nicht zu 100% Planen ob unser Haus in 3 Monaten bezugsfertig ist. sollte sich der Termin verschieben würde ich gern noch 1 Monat länger in der Wohnung bleiben. Geht das? sollte man so was in die Kündigung mit rein nehmen? danke