Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber Fingerabdruck-Scanner zur Zeiterfassung nur unter bestimmten Bedingungen verwenden. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zählen Fingerabdrücke zu den biometrischen Daten, die besonders geschützt sind.
Einwilligung: Dein Arbeitgeber darf deine Fingerabdrücke nur verwenden, wenn du ausdrücklich zugestimmt hast.
Kollektivvereinbarung: Alternativ kann eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag die Nutzung regeln.
Wenn er ohne Genehmigung das gemacht von Betriebsrat ist es illegal.
Erforderlichkeit: Ohne deine Einwilligung oder eine Kollektivvereinbarung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Nutzung des Fingerabdruck-Scanners zwingend notwendig ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Wenn du nicht einverstanden bist, solltest du das deinem Arbeitgeber mitteilen und nach alternativen Zeiterfassungssystemen fragen. Es ist dein Recht, deine Bedenken zu äußern und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.