Mein Hausverwalter berechnete für die Jahre 2009, 2011 bis 2013 Gebühren in Höhe von 20 € für diese Bescheinigung zur Vorlaqge beim Finanzamt.. In den Jahren 2005 bis 2008, 2010 und 2014 war das nicht der Fall. M. E. gehört dies zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Oder irre ich mich da?