Hallo, in der Nacht Sonntag/Montag wurde in meinen gewerblichen Räumen, die ich seit 1981 angemietet habe, meine Schaufensterscheibe beschädigt von einer unbekannten Person.

In meinen Mietvertrag ist in der Nebenkostenaufstellung geregelt, dass ich Energie, Wasser, Kanalgebühren,und Müllabfuhr Kosten Zahlen muss. Hinzu ist im Mietvertrag geregelt : ------------- § 25 Versicherungen : Der Vermieter ist verpflichtet, eine Haftpflicht und Feuerversicherung für das Gebäude abzuschließen. Alle übrigen Versicherungen schließt der Mieter auf seine Kosten ab.Werden irgendwelche Risiken, die der Mieter zu tragen hat, von ihm nicht versichert, so hat er selbst für den evtl.entstehenden Schaden einzustehen.---------------- gleich am Montag habe ich eine Not-scheibe einbauen lassen (um meinen Laden abzusichern ) und nach 4 Tage habe ich meinen Vermieter drauf angesprochen,für die Kostenübernahmen ( not scheibe 250,00 Euro + Scheibe 850,00 Euro ) aufzukommen und er teilte mir mit, das er für diesen Schaden nicht aufkommt, weil ich eine Glasbruchversicherung abschließen sollte. ----- Nun meine Frage ist, wer kommt jetzt für den Schaden auf ? Geregelt ist auch nicht das ich eine Glasbruchversicherung abschließen sollte.