Dies steht in meinem Mietvertrag:

Der Mieter ist verpflichtet , die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität,Wasser und Gas, Heiz-und Kocheinrichtungen,Fenster-und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtung von Fensterläden zu tragen,soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 125,-€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen.

Ist das so rechtens?