Habe einen Brief von der DB bekommen, dass ich beim Schwarzfahren erwischt worden sei, doch handelt es sich hierbei offensichtlich um Betrug. Daher können die Kontrolleure auch kein Ausweis gesehen haben. Soweit ich das mitgekriegt habe lassen sie in solchen Fällen einen Zettel ausfüllen. Ich schätze damit zur Not ein Schriftabgleich gemacht werden kann. D.h meine Unschuld müsste sich ohne weiteres Beweisen lassen. Meine Frage jedoch ist:

Ich habe nicht auf den Brief reagiert, da ich nichts damit zu tun hatte. Jetzt wollen die vor Gericht gehen, und soweit ich weiß, gilt meine Verpflichtung meine Unschuld dazulegen nur dem Gericht gegenüber, nicht jedem der mich beschuldigt. Weder der DB, noch einer Inkasso-Gesellschaft noch einem Anwalt. Werde ich vor Gericht Probleme kriegen warum ich mich vorher dazu nicht geäußert habe?