Mein Kind ist der Meinung, dass sie Anspruch auf ihr Kindergeld hat, wenn ich arbeitslos werde und ich ihr dann keinen Unterhalt mehr zahlen muss, sondern sie bspw. Bafög bekommt. Wohlgemerkt komme ich allen meinen Unterhaltsverpflichtungen nach - muss aber keinen gesetzlichen Unterhalt zahlen, wenn mein Einkommen zu niedrig ist. Bisher haben ich das gemacht und auch die anfallenden Studiengebühren etc. gezahlt