ich habe als freiberufliche Nebentätigkeit im Jahr 2007 die Buchhaltung einer kleinen GmbH gemacht. Ich habe dort die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Lohnabrechnungen für Mini-Jobs erstellt. Ich bin keine geprüfte Buchhalterin sondern kann das aus vorherigen Tätigkeiten. Jetzt will die Inhaberin von mir die Steuerberatungskosten in Höhe von ca. 3.000,00 € von mir erstattet bekommen und hat auch schon einen Anwalt eingeschaltet, da der Steuerberater "meine Buchhaltung als nicht brauchbar" deklariert. Zudem wird mir vorgeworfen, dass es eine Umsatzsteuererstattung gegeben hätte aus meiner Buchhaltung, allerdings zum Jahresende eine viel höhere Nachzahlung aus der Berechnung des Stb's stattfinden musste. Deshalb sei meine BuHa falsch, was aber einen anderen Hintergrund, nämlich das nicht buchen von Einnahmen in den bestimmten Zeiträumen, auf Anordnung der Geschäftsführung... In wie weit bin ich haftbar zu machen? Es gab keinen Arbeitsvertrag und ich habe die Gesch.Führung darauf hingewiesen, dass ich "nur die lfd. BuHa" übernehme, aber keine Gewährleistung, da ich das gar nicht kann.