Hi, kurze und bündige Frage:

Ordnungsverfügung durch erloschenen Versicherungsschutz (mein Fehler). 3 Tage Frist, um Fahrzeug still zu legen bzw Kennzeichen entstempeln zu lassen. Brief kam am 02.04, also Donnerstag (heute in den Kasten geschaut). Heute Feiertag, dann Wochenende, Montag auch Feiertag. Das heißt im Klartext, dass ich in 3 Tagen absolut keine Möglichkeit habe, die Teile entstempeln zulassen, würde dem aber gerne nachgehen, weil ich keine lust auf rund 300€ Strafe habe.

Meinen die nun WERKtage oder "Tage"? Wenn Werktage, dann würde Dienstag ja reichen. Kennt sich da jemand aus? Ist echt dringend, weil die 300€ mir echt an den Kragen gehen würden.

LG