Hallo zusammen,

ich hab mir hier viele Beiträge durchgelesen & bin noch immer zu keiner Lösung bzgl. meines Problems gekommen. Bei mir sieht der Fall folgendermaßen aus: Bin auch auf eine Masche hereingefallen. Wollte 3 Monate lang testen, aber daraus ist natürlich ein Abo geworden. Da ich mir die FREUNDIN ausgesucht habe, war das für mich kein Problem. Ich dachte, ich könnte dieses Abo jederzeit kündigen. Nun beziehe ich dieses (eigentlich) ungewollte Abo schon seit August 2009. Angeblich bin ich vertraglich an dieses 14 Monate lang gebunden und kann 3 Monate vor Ablauf dieses Jahresabos kündigen. Ich habe im Juli d.J. gekündigt und eine Bestätigung für Ende nächsten Jahres bekommen, weil ich angeblich zu spät gekündigt habe und mein Abo sich um ein weiteres Jahr verlängert hat. Kann ich nun sagen, dass ich keine Widerrufsbelehrung bekommen habe? Vermutlich geht das nicht, weil ich ja bezahlt&bezogen habe (Lastschrift). Somit erlischt die Widerrufsbelehrung/-frist, richtig? Oder wäre es möglich zu sagen, dass ich durch die nicht vorhandenen AGBs und der Widerrufsbelehrung keine Ahnung von den Kündigungsfristen hatte? Gilt da vllt ein Gleichheitsgesetz, welches besagt, dass Jahresabos grundsätzlich 3 Monate vor Jahresende gekündigt werden müssen? Weiß vllt jemand, wie ich trotzdem früher aus dem Vertrag rauskomme?

Gruß E.