Wie verbindlich ist die lt. BaföG Bescheid ermittelte Leistungsfähigkeit der getrennten Eltern die beide leistungsfähig und leistungswillig sind? Lt. Bafög werden auch weitere Unterhaltspflichtige mit Freibeträgen berücksichtigt je nach Familienmodell der getrennten Eltern. Im Familienrecht/Unterhaltsrecht wird die jeweilige Leistungsfähigkeit einfacher ermittelt. So kann es unterschiedlicher Einschätzung der Leistungsfähigkeit kommen BaföG / Familienrecht. Welche Seite ist nun führend wenn sich die leistungswilligen Eltern nicht einig sind über die Zahlungen bzw. deren Aufteilung, gequotet oder nach Bafög Bescheid?