Hallo,

Meine Frau und ich haben unser Haus verkauft. Ein Kopie vom Kaufvertrag wurde den Käufern 2-3 Wochen vor dem Notartermin zur Kenntnis und Überprüfung zugesandt. Dann wurde schließlich beim oben erwähnten Notartermin 2 1/2 Wochen später der Kaufvertag von uns und den Käufern beim Notar unterschrieben. Eine Woche später teilen uns die Käufer mit, dass sie bzw, ihre Bank einen Gutachter ins Haus schicken möchten. Und das ganze NACH Unterzeichnung des Kaufvertrages!? Jetzt haben wir die Befürchtung, dass der Gutachter den Wert des Hauses gegenüber dem Kaufpreis deutlich niedriger einstuft oder sonstiges!? Kann so ein beim Notar unterzeichneter KV überhaupt rückgängig gemacht werden? Haben wir überhaupt etwas in dieser Hinsicht zu befürchten etc.? Wofür dient dieses Gutachten? Um eins vorneweg klar zu stellen: Es sind uns keine erheblichen Mängel bekannt! Ein Rücktrittsrecht wurde im Kaufvertrag nicht vereinbart. Wir würden uns über eine schnelle Antwort freuen. Grüße aus Bonn