Hallo,

seit 12/2016 bin ich über eine Zeitarbeitsfirma als Leiharbeiter in namenhaften Krankenkasse beschäftigt. Dieses Arbeitsverhältnis wurde aufgrund mangelnder Arbeit dort fristgerecht mit 2 Wochen Kündigungsfrist gekündigt. In der zweiten Woche der Frist soll ich 2 Tage bezahlten Urlaub und 3 Tage unbezahlten Urlaub nehmen, dem ich nicht zustimmen werde, da nach meiner Recherche das Unternehmen das Risiko für so einen Fall trägt. Die Sachbearbeiterin meinte darauf frech zu mir, dass ich in den 3 Tagen auch "artfremde" Arbeit annehmen könnte. (Steht ja auch so im Vertrag, hab ich an sich kein Problem mit) aber wie sieht es in dem Fall aus - wenn es vom Arbeitsweg bzw. Betreuung meines Kindes (1,5 Jahre) unvereinbar ist? Darf ich dann die Arbeit ausschlagen?