Im Supermarkt greife ich nach einer Flasche flüssigem Schwarzwaschmittel, trage sie zum Einkaufskorb, als plötzlich der Deckel abfällt und das Waschmittel auf meine Schuhe läuft. Meine Schuhe lassen sich nicht mehr reinigen, das Waschmittel hat das Leder ausgebleicht. Schaden mit Rechnungsbeleg für die Schuhe € 129,00 Die Verkäuferin hat den Schaden sofort aufgenommen und an die Rechtabeilung weitergeleitet. Diese will nun von mir eine Begründung dafür, warum ich der Meinung sei, dass der Supermarkt haften soll.

Frage: Wer haftet für einen solchen Schaden? Gibt es einschlägige Urteile?

Vielen Dank!