Hey, wenn in einem Vertrag steht ,"Urlaub nach gesetzlichen Bestimmungen " und das Pflichtpraktikum, also ein studentisches , dauert 6 monate, sind es dann die 24 Werktage urlaub die man bei theoretisch 6 werktagen einer Arbeitswoche anteilig verrechnen muss.? Also bei 6 monaten 10 Werktage frei? Oder wird hier gemeint nach gesetzlichen Bestimmungen hat man ja eh keinen urlaubsanspruch und der urlaub ist folglich null.

Ich danke für Antworten:)