Hallo,
nach Ablauf der Stundungsfrist von 2 Jahren 12.2016 - 12.2018 bzw. nach Erhalt einer Mahnung habe ich das BVA angerufen und gefragt welche Möglichkeiten zur Rückzahlung ich habe.
Die Dame hat mich gefragt ob ich denn inzwischen in einem Arbeitsverhältnis bin.
Ich habe ja geantwortet und mitgeteilt, dass ich seit Juni 2018 eine Festanstellung habe in Teilzeit und ab Januar 2019 in Vollzeit habe.
Auf Nachfrage habe ich erwähnt, dass ich seit Juni ein regelmäßiges Nettoeinkommen von ca 1520 Euro beziehe.
(Ich habe wirklich vergessen, dass ich verpflichtet bin Einkommensänderungen während des Stundungszeitraumes mitzuteilen und dachte, da ich noch als Student eingeschrieben bin, dass die sich schon melden wenn ich mit dem Studium fertig bin oder die Stundung ausläuft)
Man sagte mir es komme ein Bußgeldverfahren auf mich zu und dass ich sofort alle Gehaltsabrechnungen ab Juni 2018 hochladen soll.
Rückwirkend betrachtet lag ich in 4 Monaten in 2017 allerdings auch über dem Freibetrag, durch Masterandengehalt und Bezug als studentische Hilfskraft. Insgesamt 1150 € Netto
Weiterhin bin ich als freelancer tätig und habe im Jahr 2017 knapp 6000 Euro als Kleinunternehmer verdient.

2018 habe ich auch noch als freelancer gearbeitet und sogar etwas mehr verdient.
Ich habe allerdings noch keinen Steuerbescheid.
Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll bzw. was ich angeben/hochladen (Gehaltsabrechnungen 2018 + 4 Monate 2017 und Einkommenssteuerbescheid 2017 und für 2018 eine Schätzung) oder ob ich auf den Anhörungsbogen warten soll.
Ich weiß, dass das ein Fehlverhalten von mir war aber ich habe das wirklich nicht mit schlechten Absichten gemacht. Ich habe die BAföG Geschichte total verdrängt und gedacht, es wird sich irgendwann schon jemand melden.
Wie verhalte ich mich am besten?