Hallo!

Ich hatte einen Unfall mit meiner MT-09 (RN43), bei dem mir die Vorfahrt genommen wurde. Vorab, ich habe keine Schuld.

Ich habe heute das Gutachten bekommen, in dem der Schaden inkl. MwSt und Arbeitslohn auf 6.214,41€ festgelegt wurde. Der Wiederbeschaffungswert beträgt laut Gutachter 8750,00€.

Ich habe keinen Restwert erhalten, da in dem Gutachten steht, dass ein Reparaturauftrag unterzeichnet wurde (wurde er allerdings nicht). Ich habe daraufhin die Werkstatt angerufen und gefragt, wieso dies so auf dem Gutachten steht, woraufhin er meinte, dass er es ohne Auftrag nicht hätte zerlegen dürfen, sodass der Gutachter sein Gutachten machen kann.
Nach einem kurzen Gespräch wurde er auch unfreundlicher und meinte zu mir, dass er dann eben den Gutachter nochmal kommen lässt, es dann auf einer Restwertbörse angeboten wird, um den Wert zu ermitteln und er es dann wieder zusammenbaut und ich es am Dienstag abholen soll.

Meint ihr, dass das Motorrad so oder so repariert wird oder es auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte und die Gegnerversicherung mir die Option gibt, den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert auszahlen zu lassen.

Vielleicht kann ja auch jemand den Restwert schätzen. Ich füge gleich ein paar Bilder ein :)

Danke im Voraus!