Wenn ich Bürgergeld beziehe und zur Teilnahme an einer Maßnahme verpflichtet wurde, zu der ich am ersten Tag gegangen bin, diese mir aber nicht zusagt und ich nach kurzer Zeit eine bessere Arbeitsstelle gefunden habe und daher das Bürgergeld nach einem Monat kündige, muss ich dann weiterhin an der Maßnahme teilnehmen wenn am nächsten Tag der nächste Maßnahme Termin wäre?