Hallo,

ich möchte ein Haus kaufen. Problem ist, dass von dem Ehepaar nur noch die Frau lebt und der Erbschein nicht erstellt wurde. Von den erbberechtigten drei Kindern (vom Teil des Vaters), ist eins verstorben (Tochter). Die Kinder von der verstorbenen Tochter und der noch lebende Ehemann stehen unter Betreuung.

Zu dem Hausverkauf haben alle Beteiligten (auch Betreuer ) zugestimmt. Der Notartermin (mit Betreuern) ist in zwei Wochen.

Problem ist, dass danach der Kaufvertrag noch zum Vormundschaftsgericht muss. Dies dauert wohl bis zu 8 Wochen. Ich stehe aber unter Zeitdruck und will zum 01.11 anfangen zu renovieren (ist ein altes Haus mit großen Renovierungsaufwand). An dem Kaufpreis kann das Gericht sicherlich nichts bemängeln, da dieser lt. Bank sehr hoch angesetzt ist.

Kann ich das dann schon machem oder muss ich um absolute Sicherheit zu haben die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Betreuungsgericht) abwarten? Was kann passieren, wenn ich schon früher anfange? Gibt es Dinge die da beachten muss? Was wäre, bei einer Ablehnung durch das Gericht mit dem bereits investierten Kapital (für die Renovierung) etc?

Wie gesagt, die Zustimmung aller Beteiligten erfolgt mit Kaufvertrag. Daher ist ja alles geregelt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Gruß

FK