Der Vermieter wohnt nicht in diesem Haus, wir haben einen externen Hausmeister der uns aber nur Schnee schippt und Rasen mäht, gelegentlich auch die Hecken und Bäumes zurückscheidet. Alle 3 Mietparteien haben Gartenmitbenutzungsrecht. Meine Frage nun a) darf der Vermieter dann überhaubt auch kommen? und wenn ja, haben Verwandte / Bekannte des Vermieters auch das Recht dazu? ** und wie sieht es mit dem Hausmeister aus?