Hallo zusammen Ich hätte da mal eine Frage, es geht nicht um mich persönlich sondern um eine Bekannte, die sich in sehr wiedersprüchliche Aussagen verstrickt^^ Ich habe in keinster Weise mit der vorliegenden Haftstrafe bzw. dem vorausgehenden Taten dieser Person zu tun, habe aber ein persönliches Interesse daran zu wissen wann man mit einem Haftantritt rechnen muss.

Also folgendes:

Person A wurde am 17.2.14 wegen schweren Handeln mit Heroin und Koks verhaftet und kam in U-Haft. Dort war sie bis zum 15.8.14. Sie wurde mit der Auflage zur Therapie (ich glaub das ist Paragraph §35) aus der U-Haft entlassen. Sie hat die Therapie angetreten. Am 15.9.14 wurde das Urteil gesprochen: 3 Jahre und 3 Monate offener Vollzug. Daraufhin hat Person A aus mir nicht bekannten Gründen die Therapie beendet/ abgebrochen/ bzw. ist "raus gefolgen" (alles möglich, weswegen kann ich nicht genau sagen^^) Laut Aussage von Person A wurde der Pragraph §35 (Therapie statt Haft) aufgehoben. Hierzu meine erste Frage: Ist es nicht so wenn der § 35 (also Therapie statt Haft) aufgehoben wird aufgrund von Rückfällen o.ä. das dies dann einen sofortigen Haftantritt bedeutet? Weil die Therapie ja als Auflage zur Entlassung aus der U-Haft gegolten hat? Jetzt die zweite Frage: Wann kann man ungefähr mit dem Stellungsbefehl rechen? Person A ist ja jetzt auf freiem Fuß und wartet auf das Schreiben zum Haftantritt. Diverse Foren sagen das dies zwischen 2-4 Wochen dauert, so das Person A noch Zeit hat ihre persönlichen Angelegenheiten zu klären. Laut Aussage von Person A (die ich im Übrigen für wenig Glaubwürdig halte^^) muss sie erst im April 2015 zum Haftantritt. Kann das sein? Ich habe gelesen das es die möglichkeit eines Haftaufschubs gibt der für maximal 4 Monate bewilligt werden kann.. ist es dann möglich das der "normale" Haftantritt ohne beantragten Aufschub erst in 6 Monaten ist?

Irgendwie kommt mir das alles ziemlich komisch vor grübel

Vielleicht kann mich ja hier jemand aufklären der von dieser Materie Ahnung hat?

Danke schon mal ;)