Psychopathie existiert nicht als Diagnose. Als Psychopath wird aber gemeinhin jemand bezeichnet, der keine Empathie und kein Gewissen hat und zeigt. Das „gefährliche“ an einem Psychopathen ist, dass dieser dennoch weiß, wie soziale Interaktion funktioniert und so andere zu seinem Zweck manipuliert.

Wenn man nach einer medizinischen Diagnose schaut, findet man dort ICD-10 F60.2 Dissoziale Persönlichkeitsstörung mit der folgenden Beschreibung:

Eine Persönlichkeitsstörung, die durch eine Missachtung sozialer Verpflichtungen und herzloses Unbeteiligtsein an Gefühlen für andere gekennzeichnet ist. Zwischen dem Verhalten und den herrschenden sozialen Normen besteht eine erhebliche Diskrepanz. Das Verhalten erscheint durch nachteilige Erlebnisse, einschließlich Bestrafung, nicht änderungsfähig. Es besteht eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten, eine Neigung, andere zu beschuldigen oder vordergründige Rationalisierungen für das Verhalten anzubieten, durch das der betreffende Patient in einen Konflikt mit der Gesellschaft geraten ist.
Persönlichkeit(sstörung):
- amoralisch
- antisozial
- asozial
- psychopathisch
- soziopathisch

Übrigens erstaunlich wie schnell du weg bist. Ich war nur kurz anderweitig beschäftigt, nach dem wir geschrieben haben und als ich zurück kam war ich auch schon gesperrt...

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Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht im Sinne des Kindes zu handeln und das Recht im Rahmen des Kindeswohl Entscheidungen zu treffen. Wenn du als Erziehungsberechtigte der Auffassung bist, dass die beschriebene Situation sich nachteilig auf dein Kind auswirkt, dann ist es dein Recht und deine Pflicht, die Handlung zu unterbinden.

Unter anderem das in „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22“ (www.gesetze-im-internet.de) beschriebene Recht wird hierbei auf dich als Erziehungsberechtige übertragen. Der gesetzliche Weg wäre eine Strafanzeige bei einer Strafverfolgungsbehörde und für Schadensersatzansprüche eine zivilrechtliche Klage.

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Angebliche Verletzungen beim Geschlechtsverkehr

Die Vorstellung, dass das Hymen bei einem ersten vaginalen Intimverkehr (Defloration) immer einreißt, entspricht nicht der Realität. Der Schleimhautsaum ist sehr dehnbar und hat ähnlich wie die Vagina eine Fähigkeit, sich stark zu weiten (beispielsweise bei der Geburt) und wieder zusammenzuziehen. Etwa drei von vier Frauen haben daher beim ersten vaginalen Intimverkehr keine Blutungen; zudem stammen eventuelle Blutungen meist nicht vom Hymen, sondern von Verletzungen der vaginalen Schleimhaut.

Hymen

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