Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 16 std die Woche und arbeite seit 3 1/2 Jahren immer die gleichen 2 Tage in der Woche (Do,Fr). (Diese sind aber im Arbeitsvertrag nicht aufgeführt) Jetzt wurde aber eine Mitarbeiterin gekündigt und wir Teilzeitkräfte sollen "flexibler" einsetzbar sein. Inwieweit kann der Arbeitgeber dieses verlangen ? Ich kann aber nicht allzu flexibel sein, da ich 2 schulpflichtige Kinder habe und ich nur an diesen 2 Tagen eine Nachmittagsbetreuungsmöglichkeit habe...I Wie kurzfristig kann der AG meine Arbeitszeit dann einteilen, falls es kein "Gewohnheitsrecht" gibt ? Ich muss ja auch immer die Kinderbetreuung organisieren .. (Oma, Opa gibt es auch nicht).