Hallo habe 06.2014 einen Kinderwagen über Internet gekauft. Wurde 2 mal schon eingeschickt und jetzt ist er nochmal kaputt habe angerufen und es hiess es sei die Reparatur kostenpflichtig. Was für Rechte habe ich wirklich der Kinderwagen hat 400 Euro gekostet und die nehmen weder zurück oder reparatur an. Bei den ersten zweimal habe ich angegeben das der kinderwagen schwer zusammenklappbar ist und nun ist er genau da kaputt gegangen. Kann ich damit zum Rechtsanwalt habe ich eine Chance? Oder haben die tatsächlich recht? Habe keinen rechtsschutz deswegen die frage. Danke für eure antworten