Guten Abend. Folgendes Szenario: Ein Ehepaar lässt sich nach zwei Jahren Ehe im Jahr 2006 scheiden. Das Sorgerecht wird geteilt für die beiden gemeinsamen Kinder. Die Kinder leben bei der Mutter und es wird vereinbart, dass der Kindsvater jedes zweite Wochenende die Kinder zu sich holt. Von Anfang an kommt der Kindsvater der Regelung nicht nach und holt die Kinder nur sporadisch ab. Z.T. will er die Kinder über Monate hinweg nicht sehen und zeigt kein Interesse. Den Unterhaltszahlungen kommt er über Jahre hinweg nicht nach, die Ex-Frau schlug ihre Unterhaltsansprüche bei der Scheidung aus. Der Vater zahlt seit gut einem Jahr regelmäßig den Unterhalt, da er mittlerweile wieder geheiratet hat und ein weiteres Kind das Licht der Welt erblickte. Die Unterhaltszahlungen bezahlt er an den Rechtsanwalt der Ex-Frau, dieser überweist dann weiter. Die Ex-Frau lebt seit knapp 3 Jahren mit den Kindern und ihrem Lebenspartner (Heirat 2012) in einer gemeinsamen Wohnung. Seit der Kindsvater die neue Partnerin hat und Unterhalt zahlt, zeigt er mehr Interesse, denn er will ja für sein Geld was haben ;). Er holt sie ca. alle 4 Wochen übers Wochenende und bringt sie dann regelmäßig verspätet zurück. Er und seine Partnerin lassen kein gutes Haar an der Kindsmutter und ihrem Partner. Der Kindsvater und dessen Partnerin verleumden und beschimpfen nachweislich die Kindsmutter und deren Partner. Ihre Meinung zu Kindsmutter und deren Partner vermitteln sie den Kindern ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Die Kinder kommen meist zurück, dass man sie kaum wieder erkennt, völlig unsicher und durcheinander. In den Zeiten zwischen den Wochenenden besteht null Kontakt zwischen Kindsvater und Kindern, kein Interesse. Nun zu den eigentlichen Fragen: Ist es möglich, dass die Kindsmutter auf Grund des sehr raren Kontakts und der wirklich sehr üblen (und nachweisbaren) Nachrede das alleinige Sorgerecht bekommt? Die Nichteinhaltung von Hol- und Bringzeiten, sowie die ausstehenden Unterhaltszahlungen wären dies Gründe?