Person A und Person B haben am 16.07.2016 eine Gbr geschlossen die denn Sinn einer Führung eines Restaurants hatte.

Die Einlagen in die Gbr er verliefen sich für Renovierung und Anschaffungen für A 46.000,00€ und für B auf 10.000,00

Der Vertrag wurde auf eine Gewinn und Verlustverteilung von 50%-50% geschlossen.

Nun ist es so das Person B den Gbr Vertrag zum 31.12.2017 gekündigt hat.

Nun wird der Gewinn und auch das Vermögen und die Schulden durch unser Steuerbüro aufgeteilt und zum Abschluss gebracht.

Wo nun aber fragen aufkommen sind in der Nachhaftung von noch offenen Verträgen die in der Zeit der Gbr eingegangen worden sind.

Person A führt das Unternehmen zurzeit alleine weiter.

Aber Pachtverträge mit noch Laufzeit von 3 Jahren so wie Leasing Vertag noch Laufzeit 2 Jahre, Brauereivertrag Laufzeit noch 3 Jahre, ein Dahrlen bei der Bank über 30.000,00 Laufzeit noch 3 Jahre wie verhält es sich dabei mit der Haftung nach ausscheiden und Auflösung der Gbr da diese ja noch in der Zeit der Gbr unterschrieben wurde und eingegangen wurden.

Ist Person A da diese das Unternehmen weiterführt Automatisch allein Haftend oder hat Person B noch eine Nachhaftung.

Werden die Verträge Umgeschrieben da sich die Gläubiger wie Bank und Leasing Bank dagegenstellen Person B aus der Haftung zu lassen aber es ja so ist das die Gbr ja nicht mehr rechtskräftig besteht sondern aufgelöst wurde.

Hoffe es kann mir jemand etwas dazu sagen und mir helfen um zumindest etwas zu wissen wohin der weg nun führt.