ich hatte vor 2 wochen meine praktische fahrprüfung verhauen und sollte in frühestens 2 wochen den nächsten versuch starten.meine fahrlehrerin war nicht zu erreichen und als ich endlich nach fast 2 wochen jemanden erreicht hat wurde mir gesagt das meine fahrlehrerin gefeurt worden ist und ich jetzt mit einem anderen fahrlehrer weitermachen soll... dieser hatte mich einfach schon zur prüfung angemeldet (diese sollte 2 tage nach dieser nachhricht schon absolviert werden).ich habe seither aber nicht eine einzige fahrstunde mehr gehabt und außerdem kann ich ich den angegebenen termin garnicht wahrnehmen weil ich arbeiten muss.jetzt hat er , also der fahrlehrer, gesagt ich soll gucken das ich von irgenwem eine krankmeldung bekomme damit ich das "nicht erscheinen zur prüfung" nicht bezahlen muss.ich habe aber keinerlei möglichkeit mich in kürzester zeit noch zum arzt zu begeben.ich muss dann also die gebühren von knapp 200,-€ bezahlen und bin ganz schön angepisst von dem fahrlehrer....

meine frage also: darf der fahrlehrer, ohne mich zu fragen ob ich den termin überhaupt wahrnehmen kann, mich einfach zur prüfung anmelden und nachher davon ausgehen das ich mich krankmelde falls ich nicht kann?

BITTE ANTWORTET!!!

liebe grüße alina