Ich habe im Herbst 2013 einen Chevrolet Trax (quasi Opel Mokka) bestellt. Wegen dem Rückzug von Chevrolet aus Europa bekam ich dann noch einige Extras on-top zum verhandelten Nettopreis. Unter anderem bot man mir zusätzlich zu den bestellten 17" Alus einen Satz Alu-Winteräder an und wollte freiwillig alle 8 Alus mit dem GM einheitlichen RDKS (aktives Reifendruckkontrollsystem) verbauen, dass bei neu zugelassenen PKW ab Januar 2014 Pflicht wurde. Mein PKW kam im Dezember und wurde am 13.12.2013 zugelassen.

Nun geben die RDKS Sensoren so langsam alle den Geist auf, müssten teuer ersetzt werden und das Auto muss über den TÜV. Der Opel Händler nebenan sagt, sie können das RDKS nicht deaktivieren und ich verfluche den Tag, an dem ich diesen Unsinn - voller Freude über mein Verhandlungsgeschick - an mein Auto schrauben ließ.

Ich möchte gerne wissen, ob TÜV, Dekra, GTÜ etc. die korrekte Funktion dieser Zusatzausstattung, welche für die Zulassung des Fahrzeuges in 2013 nicht vorgeschrieben war, für die Erteilung der Plakette als Voraussetzung betrachten dürfen.