Guten Tag, ich habe ein Frage und zwar habe ich eine Immobilie erworben die notarielle Beurkundung hat bereits stattgefunden. In dieser Beurkundung wurde festgelegt, dass der Verkäufer an Tag x die Immobilie besenrein verlassen muss. Hätte ich das Anrecht auf die notarielle Vollstreckungsunterwerfung, sollte der Verkäufer an diesem Termin nicht das Haus verlassen und sich sogar weigern? Ich habe gelesen sowas hätte man vorher notariell festhalten müssen. Stimmt das? LG Jenny