Sobald du das Schulgelände nach deinem Unterrichtsschluss verlässt hat die Schule keinerlei Recht dir irgendetwas zu verbieten. Natürlich, wenn du gesetzlich nicht die Erlaubnis hast irgendetwas zu tun, hat jede Person, auch Lehrer/Schulleiter, das Recht dies der Polizei zu melden. Beispielsweise beim Rauchen mit 16 oder hartem Alkohol könnte eine Person dies melden und dann könnte das rechtliche Konsequenzen haben. Einem Bekannten von mir ist es sogar passiert, dass er eine MPU machen musste, weil er um halb 1 schon ein paar Bier getankt hatte und dies der Polizei gemeldet wurde (aber wer um halb 1 stockbesoffen durch die Stadt läuft ist selbst schuld meiner Meinung nach)

Kurz und knapp: Die Schule kann dir nix, wenn du das Schulgelände verlassen hast und keinen Unterricht mehr hast. Da kannst du dich auch auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, des geht die nichts mehr an.

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