Moin,

ich wohne seit einigen Jahren mit meiner Freundin zusammen. Meine Freundin bezieht BAföG und ist deshalb von der GEZ-Gebühr befreit. Ich studiere ebenfalls, finanziere mein Studium aber über einen Studienkredit (kann mir die Gebühr also eigentlich auch nicht leisten - ich weiß, das ist der GEZ egal...). Die GEZ schreibt, dass nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ebenfalls von der Befreiung betroffen sind. Meine Frage ist jetzt, ob diese Befreiung auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt. Ich denke, dass meine Freundin und ich durchaus eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bilden, wir sind seit 9 Jahren zusammen und wohnen seit knapp 4 Jahren in einer Wohnung.

Kurzfassung: Bezieht sich die Befreiung von der GEZ-Gebühr wegen BAföG-Erhalt auch auf Mitbewohner, mit denen der Befreite in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt?