Meine Frage dreht sich um den Erhalt des Kindergeldes. Und zwar: Ich bin derzeit Student, möchte mein Studium allerdings abbrechen. Ich habe bereits eine neue Ausbildungsstelle gefunden und beginne am 1. August mit der Ausbildung. Leider ist das dann (inkl. dem aktuell noch laufenden Studium) meine dritte Ausbildung. Ich würde also meinen Anspruch auf Kindergeld verlieren. Nun hatte ich die Idee einfach weiter eingeschrieben zu bleiben. Dadurch würde ich mein zweite Ausbildung (also das Studium) nicht offiziell abbrechen. Meine Frage ist nun also: Würde ich, wenn ich das so mache, weiterhin Kindergeld bekommen?