Hallo!

Ein MIeter hat im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erfahren, dass der Eigentümer einen "ganz anderen Vertragsinhalt" vorliegen hat, als er selbst. Man gehe davon aus,
der Hausverwalter bei dem er seinerzeit den Mietvertrag unterschrieb, habe sein Mandat im Rahmen der Geschäftsaufgabe niedergelegt. Die MIete wurde von Anfang an komplett und direkt an die Bankverbindung des Eigentümers gezahlt.

Überraschenderweise erhielt der MIeter die erste Abrechnung nach 26 Monaten Mietzeit dann auch direkt vom Eigentümer.

Dieser erhebt darin eine etwas andere Kostenrechnung, als laut mieterseitigem Mietvertrag zu erfüllen wäre. Im Grunde geht man zahlenmäßig davon aus, dass genau der Betrag der Nebenkosten seit 2 Jahren nicht gezahlt wird... Was der MIeter seines Wissen rechtmäßig "warm" zahlt., steht im Exemplar des Eigentümers als Kaltmiete.

Dem Sachverhalt geschuldet, sieht dann auch die BK-Nachzahlung des Mieters aus. ^^

Bekräftigt wird dieses Vorgehen sowohl fernmündlich, als auch schriftlich durch den Eigentümer persönlich mit §XY des beidseitig unterzeichneten MIetvertrages, der mieterseitig etwas ganz anderes als den Mietzins und Nebenkosten regelt.

Interessant beim Mieter, die Vereinabrungen:

§xx Mietgegenstand: ....... "eine bestimmte Wohnfläche wird nicht vereinbart." ...... und ferner

§xy Miete, NK; Zahlungsweise "Soweit Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen sind, wird von einer Wohnfläche der Wohnung von xx m² ausgegangen."

Hier erfolgt die einzige zahlentliche Nennung einer Wöhnfläche zum Zwecke der BK-Abrechnung.

Mittlerweile weiß man, dass die Wohnung ca 35 % größer ist.

Ich habe nun schon einige Tage mit der Suche im www zugebracht. Kein Suchergebnis ist mir konkret genug, da der Fall doch recht speziell scheint..

Noch immer stellen sich mir einige Fragen:

  1. Wie sieht es rechtlich bei diesem Vorgang der "Urkundenmanipulation" aus?

  2. Welcher Mietvertrag hätte Gültigkeit, welche Bestandteile, ab wann und warum?

  3. Gilt zum Beispiel die 10 % Regelung bei der Wohnflächenberechnung, sodass der Vermieter die Miete einfach anpassen kann?

  4. Muss der Mieter die Nebenkostenrechnung tatsächlich nachzahlen, vielleicht sogar ab Einzug?

Wie kann man sich generell vorteilhaft verhalten?

Mit bestem Dank für Eure rechtskundigen Antworten.

Valenzetti