Meine Mutter ist gestorben und hat jemanden einen Betrag geliehen. Nun behauptet derjenige das Geld sei am 31.7 geschenkt worden. Nun habe ich aber Sprachnachrichten meiner Mutter vom 12.08 die eindeutig belegen das Sie ihr Geld wieder haben wollte, und falls sie vorher stirbt soll derjenige an uns Kinder zurück zahlen. Werden solche Nachrichten vor Gericht zugelassen?