Sehr geehrte Anwälte,

ich habe zum wiederholten Mal bei einem Elektronikmarkt einen Ladendiebstahl begangen. Ich bereue dies, so wie meist wenn ich gerade noch einer Kontrolle entgangen bin. Die Sicherheitsfachkraft hat mich beim Ausgang gebeten mit ins Büro zu kommen weil der Filialleiter mir eine Frage stellen möchte. Ich habe dem nicht zugestimmt und habe das Gebäude verlassen ohne das jemand den Versuch getätigt hat mich daran zu hindern. Draußen vor dem Gebäude versuchte der Sicherheitsmann mich nochmal zu überreden mit ins Büro zu kommen. Er meinte, nicht wegen einem Diebstsahl sondern wegen einem Personenabgleich bzw. Aussage. Ich sagte ihm das ich nichts verbrochen hätte und habe dann meinen Weg nach Hause fortgesetzt. Ich bin mir jetzt im Klaren das ich etwas an mir tun muss um meine Kaufsucht bis hin zum Ladendiebstahl Psyschologich behandeln zu lassen. Jetzt meine Frage: Kann der E-Markt anhand von eventuellem Videomaterial bzw. meinen Kundendaten (die ich ja bei einer Waren-Rückgabe hinterlegt hatte) und der Zeugenaussge des Sicherheitspersonals einen Ladendiebstahl nachweisen. Es wurden keine Personalien aufgenommen, kein Diebesgut sichergestellt und auch kein Alarm ausgelöst. Sondern es blieb nur bei dem Versuch mich Freiwillig ins Büro zu begeben. Ich habe verdammte Angst das mein Leben wegen dieser Sucht aus dem Gleichgewicht gerät.

Mit der Bitte um eine Aussagkräftige Antwort von Ihnen.

Danke