Folgendes: Vermieter plant meine jetzige Wohnung als Eigenbedarf für seine Tochter zu nutzen. Da ich aber ab dem 01.07.2017 ein Haus renoviert habe, möchte ich davor nicht unbedingt nochmals umziehen. Ich habe Bedenken das er zum 31.12.2016 oder auf Ende März 2017 kündigt. Meine Idee: ich kündige jetzt zum 30.06.2017 und komme einer Eigenbedarfskündigung zuvor. Wäre sowas rechtlich wasserdicht und möglich?