Erst einmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Leider sehe ich mich schon im Rechtsstreit mit meinem Vermieter. Sein letzter Kommentar zu meiner Reklamation war, ich habe ja schließlich die Tür kaputt gemacht, also soll ich auch eine neue bezahlen. Meine Frage: Der Defekt an der Wohnungstür ist definitiv Verschleiß, weil das Haus und die Tür aus den 60er Jahren sind. Und öffnen und schließen muss ich die Tür nunmal. Eine Reparatur würde mir genügen. Ich bin ja auch bereit, die vertraglich vereinbarten Bagatellkosten bis 75 € zu begleichen.
Aber. Gesetzt dem Fall, dass die Tür ersetzt werden muss. Zählt hier nicht der Zeitwert? Mir ist klar, das der Vermieter gerne auf meine Kosten eine neuwertige Tür haben möchte. Aber da die Tür mindestens 40 Jahre alt ist und eine Zimmertür und keine richtige Wohnungstür ist, muss da nicht der Zeitwert berücksichtigt werden ?