Hallo,

Ich möchte gern eine neue Wohnung anmieten und habe nun im Mietvertrag eine Klausel in den zusätzlichen Vereinbarungen gefunden die das Bohren in Fliesen untersagt.

Da ich meinen vorhandenen Spiegelschrank (groß und schwer) gern mitnehmen möchte und den ja nicht an Siemens Lufthaken hängen kann und außerdem auch noch 1 oder 2 Regale anbohren will, möchte ich gern wissen ob diese Klausel rechtswirksam ist oder nicht.

Wenn nicht, was ich mal vermute, würde ich mich auch über Quellenangaben zur Rechtssprechung freuen.

Danke an alle nützlichen Hinweise im voraus.