Ergeht ein Beschluss in Zivilsachen ohne Rechtsmittelbelehrung kann man hiergegen innerhalb eines Jahres eine Beschwerde einlegen.

Am 22.03.24 habe ich von einem Amtsgericht in einem Strafverfahren einen Beschluss wg. Gutachten erhalten. Hier ist keine Rechtsmittelbelehrung angegeben.

Wie lange kann ich hiergegen eine Beschwerde einreichen?