Hallo, ein Bekannter hat seine Wohnung gekündigt. Das Bad dieser Wohnung wurde vom Vormieter umgebaut und auch so von meinem Bekannten wieder vom Vermieter übernommen. Genau gesagt wurde das Waschbecken versetzt. Jetzt sagt der Vermieter, dass das Waschbecken wieder in seinen Ursprung versetzt werden soll. Laut Übernahmeprotokoll meines Bekannten wurde damals von dem Bad nichts schriftlich festgehalten. Klauseln im Mietvertrag prüfe ich jetzt noch. Meine Frage: Wenn der Vermieter damals die Wohnung so vom Vormieter übernommen hat und auch so weiter vermietet hat, und auch nichts im Protokoll bzw. Mietvertrag steht, dann kann der Vermieter doch jetzt nicht verlangen, dass das Waschbecken wieder versetzt werden muss, oder?