Mein Bruder und ich haben von unseren Eltern zusammen ein Haus geerbt. Das Grundbuch wurde bereits auf uns, mit jeweils einem Anteil von 1/2 umgeschrieben. Jetzt möchte ich das Haus gerne ganz übernehmen und meinen Bruder auszahlen. Es ist soweit alles geklärt, auch über den Preis sind wir uns einig, Müssen wir jetzt (in Hessen) für die Erstellung des Kaufvertrags und die Änderung des Grundbucheintrags unbedingt zu einem Notar gehen? Oder reicht es aus, dass wir den Kaufvertrag "privat" erstellen und diesen und den Antrag zur Änderung des Grundbuchs öffentlich/amtlich beglaubigen lassen und diese dann selbst an das Grundbuchamt schicken. Eine Grundschuld muss nicht eingetragen werden. Wir würden uns gerne die Notarkosten sparen ;-). Danke