Unser Chef verweigert uns eine Kopie vom Genehmigten Urlaubsantrag so das der Urlaub zwar genehmigt ist, man dies aber nicht beweisen könnte wenn es da mal zu Problemen kommt.

Es ist zwar noch nie zu Problemen gekommen dennoch sind wir mit dieser Regelung nicht einverstanden, gibt es hier eine Gesetzliche Regelung zu und wenn ja wo?.

Im BurlG finde ich dazu nichts.