Hallo,

ich habe eine schriftliche Verwarnung wg Falschparkens ( Parken im absoluten Halteverbot) Und Behinderung Anderer erhalten (25 EUR).

Ich war zu der angegebenen Uhrzeit mit Mann und Freunden im Weihnachtsjazzkonzert in unserem Viertel. Den angegebenen Ort kenne ich gar nicht, er liegt eine halbe Stunde entfernt. Das Auto stand auf dem Parkplatz vor dem Konzerthaus. Es liegt offensichtlich eine Verwechslung ggf durch Zahlendreher oder ähnliches vor.

Was tun und mit welcher Aussicht auf Erfolg? Brauche ich die Freunde als Zeugen? Wonach wird denn dann entschieden, sprich: Wer hat die größere Glaubwürdigkeit, die Politesse oder wir? Wir sind alle Studienräte und Studiendirektoren, aber das heißt ja erstmal nichts😉

Vielen Dank im Voraus!