Unsere Mieter haben sich getrennt und die Wohnung soll jetzt neu vermietet werden. Am Sonntag wollten wir mit ein paar Interessenten die Wohnung besichtigen. Wir haben die Wohnung vorher noch in Augenschein genommen im Beisein der jetzigen Mieter. Dabei ist ein ca. handgrosser, feuchter Fleck im Schlafzimmer mit schwarzem Schimmelbesatz aufgefallen. Auf unsere Nachfrage sagte uns die "noch" Mieterin, dass der Fleck schon 1 Monat nach ihrem Einzug aufgetreten sei, also jetzt schon 1,5 Jahre her. In der Wohnung gab es noch nie Schimmelprobleme. Jetzt haben wir folgendes Problem, da der Schaden nicht gemeldet wurde und schon so weit zurückliegt zahlt die Gebäudeversicherung und auch die Haftpflicht nicht mehr. Bei sofortiger Meldung wär die Versicherungsabwicklung kein Problem gewesen.

Der Schaden kommt entweder von den Wasserrohren, von der Nachbarwohnung oder durch Kondenswasser, genau wissen wir es ohne fachkundige Prüfung leider noch nicht.

Unsere Mieter haben selber gesagt wann der Schaden entstanden ist und dass sie vergessen haben den Schaden zu melden. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass jegliche Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden sind, und genau das haben unsere Mieter unterlassen.

Müssen unsere Mieter jetzt für den Schaden haften, weil sie ihn verschwiegen haben und die Frist für die Versiche