Hallo Ich habe in meiner neuern Wohnung eine Gasetagenheizung. Aber leider steht in beziehung der Wartung absolut nichts in meinem Mietvertrag. Ich habe schon alles durchsucht im www aber leider bin ich auf keine schlüssige Antwort gestoßen. Immer nur Wartung zahlt Mieter, Reperatur Vermeiter. Aber dies hilft mir nicht weiter da mir etwas zu Ohren gekommen ist. Damit der Vermieter die Heizungswartung bezahlen muß wenn es im Mietvertrag darüber keine Festlegung getroffen wurde. Ist dies so richtig? Könnte mir in dieser hinsicht jemand weiter helfen ggf. mit Urteilen oder Gesetze? danke schonmal